Mindestlohn ist schon lange nicht mehr gleich Mindestlohn. Lesen Sie hier die Analyse unseres Juristen Dirk Rauh, wie Sie die neue Rechtslage nutzen können, um Lohnnebenkosten zu sparen und Ihren Mitarbeitenden mehr auszuzahlen. In diesem Artikel erfahren Sie genau, welche Gerichtsurteile für Sie relevant sind und wie Sie ganz legal und mit geringem Aufwand sparen können.
Deutlich weniger Lohnnebenkosten.
Mindestlohnempfänger erhält mehr Netto.
Auch für höher verdienende Mitarbeiter anwendbar.
Die Berechnung erfolgt vollautomatisch mit neolohn.
Als der gesetzliche Mindestlohn 2015 eingeführt wurde, war offen, ob und welche steuerfreien Zuschläge enthalten sein dürfen. Erst im Lauf der Jahre wurde dieses Thema durch Gerichtsurteile klarer.
Doch bevor wir zu den Urteilen und Einsparmöglichkeiten kommen, hier ein Überblick darüber, welche Auswirkungen die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro auf Ihren Betrieb hat und warum Sie dringend handeln sollten:
In diesem Artikel geht es nicht darum, den Mindestlohn zu kritisieren. Vor seiner Einführung waren in Niedriglohngegenden wie z.B. dem Brandenburger Land noch Minilöhne wie 5 Euro pro Stunde viel zu häufig anzutreffen.
Mindestlohn ist also wichtig, gerade in der Gastronomie. Gleichzeitig muss gerade diese Branche ganz schön rudern, um neben all den anderen Kostensteigerungen auch noch diesen Sprung zu verdauen.
2022 macht der Mindestlohn den größten Sprung seit Einführung
In den Medien kursiert immer nur das Stichwort “12 Euro”. Doch was kostet Sie als Arbeitgeber der Mindestlohn wirklich?
Als Arbeitgeber wissen Sie: 12 Euro Mindestlohn bedeuten für Sie weit mehr als 12 Euro Kosten pro Arbeitsstunde, denn:
Auf die 12 Euro Brutto Mindestlohn kommt ja noch der Arbeitgeberanteil on top!
Betrieben, die den Mindestlohn weiterhin ohne Nutzung der steuerlichen Freiräume berechnen, kostet ab Oktober 2022 jede Arbeitsstunde rund 14,87 Euro. Davon landen gerade mal 8,61 Euro auf dem Konto des Mitarbeiters. (Kosten für Urlaub, Kranktage usw. kommen noch hinzu.)
2022 steigt der Mindestlohn von 9,82 Euro auf 12 Euro. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das eine Mehrbelastung von 2,70 Euro pro Arbeitsstunde.
Pro Monat entspricht das je Mindestlohnempfänger in Vollzeit einer Mehrbelastung für den Betrieb in Höhe von 414 Euro im Vergleich zum Jahresanfang.
*Beispielmitarbeiter mit 174 Stunden, Lohnsteuerklasse 1, 0 Kinder, Krankenversicherungszusatzbeitrag 1,3 %, mit Pflegeversicherungszusatz, ohne Konfession, 2 Sonntage, 1 Feiertag, 8 Spätschichten bis 22 Uhr
Damit noch nicht genug: Jede Mindestlohnerhöhung erhöht automatisch auch Ihre übrigen Kosten, da auch Ihre Lieferanten von der Erhöhung betroffen sind. Rechnen Sie also mit weiteren Steigerungen bei der Reinigungsfirma, beim Lebensmittellieferanten, bei der Müllabfuhr usw.
Auch diese Kosten sollten Sie frühzeitig in Ihre Kalkulation mit einbeziehen.
Haben Sie manchmal den Eindruck, dass die Zufriedenheit Ihrer besser verdienenden Fachkräfte seit Einführung des Mindestlohns gesunken ist? Auf den ersten Blick mag das erstaunen: Sollte sich der Küchenchef nicht für die Küchenhilfe freuen, dass sie nun mehr Lohn erhält?
Was wir dabei leicht übersehen ist, dass jede Mindestlohnerhöhung am Selbstwert der besser verdienenden Fachkräfte nagt. Eine gewisse Lohndifferenz im Vergleich zu ungelernten Kräften steht für die Anerkennung von mehr Erfahrung, Treue und Leistung.
Besonders drastisch wird es, wenn vollkommen ungelernte Minijobber (durch den Vorteil brutto=netto) sogar mehr pro Stunde nach Hause nehmen als die Fachkraft neben ihnen.
Eine Kellnerin hat es mal so zusammengefasst:
Da kommen diese 18-jährigen ahnungslosen Schülerinnen mit ihren Gelnägeln, Arme wie Ambosse und haben keine Ahnung von nichts. Was die in einer Stunde schaffen, erledige ich in 15 Minuten. Ich finde es einfach eine Frechheit, dass die pro Stunde bald genauso viel mit nach Hause nehmen wie ich.
Noch etwas dürfen wir nicht vergessen:
Mindestlohnempfänger profitieren zwar von der Erhöhung – jedoch trägt sie nichts zur Motivation bei. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben allein ist noch lange keine Wertschätzung, sondern reine Pflichterfüllung.
Ihren Betrieb kostet die Mindestlohnerhöhung weit mehr als nur die vielzitierten 12 Euro pro Stunde.
Machen Sie sich bewusst, dass eine Mindestlohnerhöhung an sich nur eine Pflichterfüllung ist und damit nicht motivierend sein kann.